"Akupunktur - Block B" gem. Weiterbildungsordnung der ÄKWL vom 09.04.2005 (insgesamt 200 UE) - Blended-Learning Angebot - Zusatz-Weiterbildung
Thema:
Blended-Learning-Kurs zur Erlangung der Zusatz-Weiterbildung Akupunktur - Block B (24 Unterrichtseinheiten - 8 UE Telelernphase/16 UE in Präsenz)
Inhalt/Leitung/Referenten:
Block B (24 Unterrichtseinheiten)
Systematik der Organsysteme des ventralen Umlaufes, das Konzeptionsgefäß, deren Akupunkturpunkte, Übung der Behandlung
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Stefan Kirchhoff
Facharzt für Allgemeinmedizin, Akupunktur, Naturheilverfahren, Sprockhövel
Dr. med. Elmar-Thomas Peuker
Facharzt für Innere- und Allgemeinmedizin, Facharzt für Anatomie, Akupunktur, Chirotherapie, Naturheilverfahren, Spezielle Schmerztherapie, Münster
Weiterbildungsinhalte:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den neurophysiologischen und humoralen Grundlagen und klinischen Forschungsergebnissen zur Akupunktur einschließlich der Theorie der Funktionskreise
- der Systematik und Topographie der Leitbahnen und ausgewählter Akupunkturpunkte einschließlich Extra- und Triggerpunkte sowie Punkte außerhalb der Leitbahnen
- der Indikationsstellung und Einbindung der Akupunktur in Behandlungskonzepte
- der Punktauswahl und -lokalisation unter akupunkturspezifischen differentialdiagnostischen Gesichtspunkten
- Stichtechniken und Stimulationsverfahren
- Durchführung der Akupunktur einschließlich der Mikrosystemakupunktur, z. B. im Rahmen der Schmerztherapie
- der Teilnahme an Fallseminaren einschließlich Vertiefung und Ergänzung der Theorie und Praxis der Akupunktur anhand eigener Fallvorstellungen
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
Weiterbildungszeit:
- 24 Stunden (Grundkurs A) gemäß § 4 Absatz 8
und anschließend
- 96 Stunden (Aufbaukurs B - E) gemäß § 4 Absatz 8 mit praktischen Übungen in Akupunktur
- 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlun-gen unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten für Akupunktur gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, verteilt auf eine Weiterbildungsdauer von mindestens 24 Monaten
- 20 Stunden Fallseminare in mindestens 5 Sitzungen
Die Kurse und die Fallseminare müssen sich über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten erstrecken
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Akupunktur umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über definierte Punkte und Areale der Körperoberfläche durch Akupunkturtechniken, für die eine Wirksamkeit nachgewiesen ist.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in der Akupunktur nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit, der Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Ärztekammer Westfalen-Lippe
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